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Wenn mal was schief geht

Die Privat-Haftpflichtversicherung. Was ist das?

Die Privathaftpflichtversicherung. Was ist das? Wovor schützt sie mich? Und brauche ich überhaupt „eine Haftpflicht“?

„Oh Mist. Das Glas Rotwein stand da doch vorhin noch nicht, oder?“ Der Inhalt des Glases zumindest, befindet sich jetzt großzügig verteilt auf der Tischdecke und dem Kleid der Sitznachbarin. Ein Klassiker; und so oder ähnlich bestimmt schon mal erlebt. Darüber hinaus aber auch ein Fall für die private Haftpflichtversicherung, die die Kosten der Reinigung von Tischdecke und Kleid übernimmt. Aber nicht nur „Kleinigkeiten“ fallen unter den Versicherungsschutz der PHV (Privathaftpflichtversicherung). Sie haften als Person grundsätzlich für alle durch Sie verursachten Schäden (in vollem Umfang!)  und dazu gehören u.a. auch Personenschäden. Ein Szenario: Sie fahren mit Ihrem Fahrrad täglich in die Stadt oder ins Büro oder erkunden am Sonntag unser schönes Lippe. Ein Fußgänger tritt auf den Radweg, es kommt zur Kollision und der Passant verletzt sich schwer. Durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und evtl. eine lebenslang zu zahlende Rente – das Unfallopfer kann seinen Beruf nur noch teilweise ausüben - kommen über Jahrzehnte unkalkulierbare  und vielleicht sogar für Sie existenzbedrohende Summen zusammen.

Wichtig: Eine private Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur im Falle berechtigter Ansprüche gegen Sie, sie wehrt genauso unberechtigte Ansprüche, die gegen Sie gerichtet werden, ab!

Gut, aber ist über einen Haftpflichtversicherungsvertrag immer nur eine Person – der Versicherungsnehmer - versichert? Da gibt es ganz unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Bei einer, in demselben Haushalt lebenden, Familie von Eltern und Kind(ern), sind alle Familienmitglieder mitversichert. Aber aufgepasst: Kinder bis zu sieben Jahren gelten in Deutschland als deliktsunfähig. Das bedeutet, dass durch sie verursachte Schäden nicht automatisch über die Haftpflichtversicherung entschädigt werden – weil kein gesetzlicher Entschädigungsanspruch besteht. Praktisch alle Versicherer bieten aber den Einschluss deliktsunfähiger Kinder in ihren Verträgen an oder haben diese bei Familien-Haftpflichtversicherungen bereits automatisch eingeschlossen. Wie lange ist ein Kind denn dann über die Eltern mit haftpflichtversichert? Grundsätzlich gilt hier: solange es sich noch in der beruflichen Erstausbildung befindet, unabhängig davon, ob das Kind bereits volljährig ist, also z.B. auch während des Studiums oder auch in einem direkt an eine Ausbildung anschließenden Studium. Bei Heirat allerdings erlischt der Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern. Für Singles wiederum gibt es spezielle Tarife, die im Umfang der Leistungen identisch, jedoch im Preis günstiger sind als die Familienmodelle. Hier gilt es dann zu beachten, dass wenn Sie mit Freund oder Freundin zusammenziehen, es nur noch eines einzigen Haftpflichtvertrages bedarf.

Image © Foto: Pixabay

Also, zusammengefasst- und etwas salopp gesagt: eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden sinnvoll, der morgens aufsteht und sein Bett verlässt. Welcher Schutz für Sie in welcher Lebenslage der richtige ist und welche Besonderheiten es vielleicht für Ihre persönliche Situation noch zu berücksichtigen gilt, erklären Ihnen gern unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem unserer ServiceCenter direkt bei Ihnen vor Ort. Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an – gern sind wir für Sie da.